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Verein für Vormundschaften & Betreuungen e.V.
Aktuelle Mitteilung
Unser neuer Dienstwagen
Seit dem 08.08.2024 haben wir einen neuen Dienstwagen.
Wir möchten allen Sponsoren und der Firma Mobil herzlich danken, dass sie uns dieses neue Auto ermöglich haben.
Wenn Sie auf das Foto des Wagens klicken, werden Ihnen alle unsere Sponsoren angezeigt.
TERMINHINWEIS
Einladung zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche rechtlich Betreuende
Wir laden alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer zu einem allgemeinen Erfahrungsaustausch ein.
In dieser lockeren Runde haben Sie die Möglichkeit, mit anderen ehrenamtlichen Betreuer*innen, Bevollmächtigten und hautamtlichen Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins Erfahrungen auszutauschen.
Nach einem kurzen Einstiegsthema zum Thema „Meine Stellung als Betreuer*in gegenüber Ärzten, Kliniken usw.“ gehen wir in den gegenseitigen Austausch zu Fragen, Problemstellungen, Tipps und Hilfsmöglichkeiten aus dem betreuungsrechtlichen Alltag.
Es gibt einen kleinen Snack und Getränke.
In Lüdenscheid findet die Veranstaltung
am Donnerstag, 28.11.2024 von 17.00 – 18.30 Uhr
im Haus der Evangelischen Kirche, Hohfuhrstraße 34 statt.
In Plettenberg findet die Veranstaltung
am Donnerstag, 05.12.2024 von 17.00 – 18.30 Uhr
im Paul-Gerhardt-Haus, Bahnhofstraße 25 – 27 statt.
Die Veranstaltung ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung zwingend notwendig.
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung
in Lüdenscheid bis zum 26.11.2024
und in Plettenberg bis zum 03.12.2024
unter der E-Mail- Adresse: betreuungsverein@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de oder unter der Telefonnummer 02391 – 954013 an.
Vielen Dank.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Das aktuelle Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm für das Jahr 2024
finden Sie unter "Service" am Ende unserer Homepage.
Wir freuen uns schon jetzt darauf, Sie zu unseren Terminen begrüßen zu dürfen. Alle Fortbildungen und Veranstaltungen sind - wie immer - kostenfrei.
Bitte melden Sie sich zu allen Veranstaltungen bis spätestens 2 Tage vor dem jeweiligen Termin per Mail unter betreuungsverein@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de oder telefonisch unter der Telefonnummer 02391 / 9540-13 an.
Vielen Dank.
Zum Vergrößern der Seiten des Artikels zum Betreuungsrecht klicken Sie bitte die jeweilige Seite an
Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügungen
des Vereins für Vormundschaften und Betreuungen e.V. im Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid- Plettenberg
Durch die Corona-Pandemie ist uns allen bewusst geworden, dass Gesundheit nicht selbstverständlich ist. Was passiert, wenn wir uns nicht mehr selbst um die wichtigen Dinge des Lebens kümmern können? Eine Vorsorgevollmacht hilft.
Dass ein selbstbestimmtes Leben nicht selbstverständlich ist, daran denken wir in guten Zeiten selten. Plötzlich kommt es zu einem Unfall oder wir bekommen eine schwere Erkrankung und können auf einmal die wichtigen Dinge des Alltags nicht mehr selbst in die Hand nehmen, können uns vielleicht weder äußern, noch unterschreiben, oder müssen behandelt oder operiert werden. Manch einer denkt, dass dann automatisch die nächsten Angehörigen oder der Ehepartner die notwendigen Unterschriften leisten können und alle Befugnisse haben. Das ist aber ein Irrtum. In solch einem Fall muss durch das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Eine solche Bestellung kann man allerdings vermeiden, indem man in gesunden Tagen einem Menschen seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt. In einer Vorsorgevollmacht kann man bestimmen, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wer einen zum Beispiel gegenüber Behörden vertreten, über das Aufenthaltsrecht entscheiden kann oder die Vermögensverwaltung übernimmt.
Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte auch die Möglichkeit, in medizinischen Fragen Entscheidungen zu treffen. In der Vollmacht wird nicht geregelt, nach welchen Kriterien der Bevollmächtigte Entscheidungen zu treffen hat. Wer hier klare Vorstellungen hat, welche medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, sollte auch eine Patientenverfügung machen. Dadurch wird sichergestellt, dass der eigene Wille, auch wenn man ihn selbst nicht mehr äußern kann, umgesetzt wird.
Eine Betreuungsverfügung regelt schließlich, wer im Fall einer eingetretenen Betreuungsbedürftigkeit durch das Gericht zum Betreuer bestellt wird.
Neben den telefonischen Beratungen können ab sofort auch wieder persönliche Termine zum Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in den Geschäftsstellen des Betreuungsvereins in Lüdenscheid und Plettenberg stattfinden.
Die Beratungstermine sind kostenfrei und können im Haus der Evangelischen Kirche in der Hohfuhrstraße 34 in Lüdenscheid bei Frau Susanne Diebel unter der Telefonnummer 02351 180761 vereinbart werden.
Natürlich stehen wir zusätzlich auch weiterhin allen ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen
in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht in telefonischen Einzelberatungen oder Videokonferenzen (Zoom) zur Verfügung.
Angebote & Aktuelles
Beratung Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Lüdenscheid:
Termine nach vorheriger Vereinbarung!
Susanne Diebel
Dipl.-Sozialpädagogin
Hohfuhrstraße 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 23 51 / 18 07 61
Mail s.diebel@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de
Sprechstunde für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Plettenberg:
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Betreuungsvereins
Susanne Stahlschmidt
Bahnhofstraße 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 23 91 / 95 40 13
Unser Verein
Der Verein für Vormundschaften und Betreuungen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg e. V. übernimmt gesetzliche Betreuungen im Märkischen Kreis in den Städten Dahlerbrück, Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Rönsahl, Valbert und Werdohl.
Seit dem 01.08.2012 führt der Verein auch Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. Diese Aufgabe, gem. Vereinbarungen mit den Städten Lüdenscheid und Werdohl sowie dem Märkischen Kreis, wird von zwei Kolleginnen wahrgenommen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins, sind als Sozialarbeiter*innen , Sozialpädagog*innen, Dipl.-Heilpädagog*innen sowie Betriebswirt*innen fachlich ausgebildet. Durch die Teilnahme an Arbeitskreisen und Veranstaltungen zur Betreuungsarbeit bleibt die flexible rechtliche und pädagogische Fortbildung gewährleistet.
Neben unserer fachlichen Qualifikation stellen wir bewusst die von Jesus Christus gebotene Liebe zum Nächsten in das Zentrum unserer Arbeit.
Gerade in einer Zeit, die sich vorrangig am Konsum und an finanziellen Aspekten orientiert, wollen wir zeigen, dass es auch anders geht.
Wir haben Zeit für die Menschen, die unsere Hilfe brauchen und legen noch Wert auf (zwischen)menschliche Beziehungen.
Die Liebe Gottes zu den Menschen ist für uns ein Auftrag.
Vorstandsvorsitzende:
Iris Jänicke
(Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg)
Stellvertretender Vorsitzender:
Pfarrer Dr. Christof Grote
(Superintendent des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg)
Geschäftsführerin:
Sabine Rehbein
(Dipl.-Sozialarbeiterin )
Unsere Aufgaben
Führung von gesetzlichen Betreuungen nach § 1896 BGB
- Beratung
- Gespräche
- Haus- und Heimbesuche
- Vertretung bei Rechtsgeschäften
- Vertretung gegenüber Behörden
- Vertretung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Heimen
- Vertretung gegenüber Vermietern
- u. a.
Führung von Vereinsvormundschaften nach § 53 - 58 SGB VIII
- Regelmäßige persönliche Kontakte mit den Minderjährigen
- Gespräche mit den Familien, Jugendämtern und anderen Einrichtungen
- Berichtspflicht gegenüber dem zuständigen Familiengericht
- Vertretung der Minderjährigen in jeglicher Hinsicht
Manchmal... geht es nicht allein
Die Hände symbolisieren die Zusammenarbeit Betreuungsverein – ehrenamtliche Betreuer - Betreuter
Begleitung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Einführungsveranstaltungen zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
- Fachveranstaltungen
Ansprechpartnerinnen:
Sekretariat Susanne Stahlschmidt +49 (0) 23 91 / 95 40 13
Sabine Rehbein +49 (0) 171 / 41 09 994
- Gruppenarbeit
- Austausch
- persönliche Einzelberatung
- Hausbesuche
auch
- Gesprächskreise
Fortbildung ehrenamtlicher
Betreuerinnen und Betreuer
Öffentlichkeitsarbeit
- Vorträge vor Kirchengemeinden
- Vorträge vor Verbänden
- Vorträge in Einrichtungen
- Informationsstände bei Großveranstaltungen
- Zeitungsartikel / -serien
- persönliche Ansprache
- Vorstellung der Arbeit in Gemeindebriefen und Faltblättern
- Gespräche mit Pfarrerinnen / Pfarrer
- Spendenaktion „Weihnachtswünsche“
Zusammenarbeit
- mit den Betreuungsvereinen im Märkischen Kreis
- mit den Amtsgerichten
- mit den Betreuungsstellen des Kreises und der Stadt Lüdenscheid
- mit anderen Institutionen
- mit Partnern aus der Region, die unsere Arbeit unterstützen (u.a. mit einem Dienstfahrzeug)
Unsere Standorte
Verein für Vormundschaften und Betreuungen im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg e.V.
Hohfuhrstraße 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 23 91 / 95 40 13
Telefax +49 (0) 23 91 / 5 13 14
Bahnhofstraße 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 23 91 / 95 40 13
Telefax +49 (0) 23 91 / 5 13 14
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Sabine Rehbein
Geschäftsführerin
Dipl.-Sozialarbeiterin
Bahnhofstraße 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 171 / 41 09 994
Mail s.rehbein@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de
Susanne Stahlschmidt
Verwaltung
Bahnhofstraße 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 23 91 / 95 40 13
Telefax +49 (0) 23 91 / 5 13 14
Telefax
+49 (0) 23 91 / 2 01 61 83 096 Lüdenscheid
+49 (0) 261 / 2 01 61 83 117 Plettenberg
Larissa Albrecht
Dipl.-Sozialarbeiterin
Bahnhofstr. 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 151 / 21 52 33 92
Susanne Diebel
Dipl.-Sozialarbeiterin
Vormundschaften für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
Hohfuhrstraße 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 23 51 / 18 07 50
Martina Große
Dipl.-Sozialarbeiterin
Bahnhofstr. 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 160 / 93 03 26 11
Peter Jung
Dipl.-Sozialarbeiter
Hohfuhrstr. 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 160 / 92 05 34 28
Mail p.jung@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de
Nicole Koch
Sozialarbeiterin
Hohfuhrstraße 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 160 / 96 81 82 75
Christine Langebartels
Dipl.-Heilpädagogin
Hohfuhrstr. 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 151 / 72 87 99 26
Mail c.langebartels@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de
Sarah Rosado dos Santos
Pädagogin
Bahnhofstraße 25 - 27
58840 Plettenberg
Telefon +49 (0) 151 / 72 87 99 25
Mail s.rosadodossantos@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de
Simone Scheffler
Dipl.-Sozialarbeiterin
Hohfuhrstraße 34
58509 Lüdenscheid
Telefon +49 (0) 23 51 / 18 07 68
Mail s.scheffler@diakonie-luedenscheid-plettenberg.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.00 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung!
Die rechtliche Betreuung - gesetzliche Betreuung
Gesetzliche Grundlagen
Das Betreuungsgesetz (§§ 1896 bis 1908 i BGB, 4. Buch – Familienrecht), das 1992 in Kraft getreten ist, beinhaltet die Abschaffung der Entmündigung und die Stärkung der Sorge für eine volljährige Person, die „aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann“
Hier ist festgelegt, welche Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung erforderlich sind, welche Rechte und Pflichten ein/e Betreuer/in hat und wann bzw. wie die Betreuung endet.
Eine rechtliche Betreuung ist nach dem Prinzip der Subsidiarität (Nachrangigkeit) nicht erforderlich, wenn andere Hilfestellungen vorhanden sind, die die Tätigkeit eines Betreuers entbehrlich machen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Betroffene eine gültige Vorsorgevollmacht erstellt hat.
Andere Hilfen können beispielsweise auch die Familie, Nachbarn und Bekannte oder soziale Dienste sein.
Das Betreuungsgesetz ist darauf gerichtet, die Selbstbestimmung der Betroffenen so weit wie möglich zu erhalten.
Die Betreuung umfasst daher die rechtliche Vertretung und Unterstützung in einem begrenzten Bereich, in dem der betreute Mensch der Hilfe bedarf. Je nach verbleibenden Fähigkeiten und Möglichkeiten des Betreuten wird die Betreuung auf einen oder mehrere Aufgabenbereiche beschränkt.
Die Betreuung kann beispielsweise die Aufgabenbereiche Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge umfassen.
Der Betreuer hat auch grundsätzlich die Wünsche des Betroffenen zu beachten. Die Betreuung hat keine direkte Auswirkung auf die Geschäftsfähigkeit. Die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Betreuers schließt die Handlungsmacht des Betreuten nicht aus.
Im Mittelpunkt steht der Mensch
Die persönliche Betreuung ist uns ein besonderes Anliegen. Die Betreuungsperson ist persönlich als Mensch gefragt. Betreuer sind herausgefordert, den Betreuten mit seiner eigenen Lebensgeschichte ernst zu nehmen, ihn trotz aller Beeinträchtigungen als eigenständigen Menschen wahr- und anzunehmen. Kontakte und Gespräche sind notwendig, um sich auf den zu betreuenden Menschen einzustellen und eine Beziehung wachsen zu lassen.
Betreute erfahren häufig ihre Grenzen, ihr Anderssein, ihre Defizite. Umso wichtiger ist es, in der Beziehung zum Betreuer als gleichwertig angesehen zu werden, als jemand, dessen Bedürfnisse ernst genommen werden.
Die ehrenamtliche Betreuung
Der größte Teil der rechtlichen Betreuungen wird ehrenamtlich geführt.
Wir wollen Sie einladen, das Ehrenamt des rechtlichen Betreuers kennen zu lernen.
Ein Betreuer ist sehr persönlich als Mensch gefragt. Er ist herausgefordert, den Betreuten mit seiner ganz eigenen Lebensgeschichte ernst zu nehmen, ihn trotz aller Beeinträchtigungen als eigenständigen Menschen wahrzunehmen. Kontakte und Gespräche sind notwendig, um sich auf den Betreuten einstellen zu können, eine Beziehung wachsen zu lassen. Dabei kann es sein, dass ein Betreuer mit seinen eigenen Empfindungen, Einstellungen und eigenen Werthaltungen konfrontiert wird.
Die rechtliche Betreuung ist auch eine Chance, Neues zu lernen.
Wir suchen Menschen, die ...
- offen sind für neue Erfahrung
- sich auf andere Menschen einlassen können
- sich gerne engagieren
- die Interessen anderer wahrnehmen, wo diese es nicht mehr vermögen
- anderen ihre Lebenserfahrung zur Verfügung stellen
- ein ehrenamtliches Tätigkeitsfeld suchen
- eine persönliche Herausforderung suchen
- als ehrenamtliche gesetzliche Betreuerin oder als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer Verantwortung übernehmen wollen.
Sprechen Sie uns an!
+49 (0) 23 91 / 9540-13 Susanne Stahlschmidt
Veranstaltungen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer finden Sie unter dem Punkt "Service".
"Querbe(e)t"
"Querbe(e)t" - Eine Fachgruppe des Landesverbandes der Betreuungsvereine der Diakonie erarbeitet regelmäßig eine Broschüre mit Informationen für Ehrenamtliche.
Die aktuelle Broschüre finden Sie unter dem Punkt "Service".
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Das Leben und auch das Lebensende selbstbestimmter zu gestalten, ist der Wunsch vieler Menschen. Oft wird die Möglichkeit verdrängt, dass durch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfall oder schwere Erkrankung – auch bei jungen Menschen – das Leben sich so verändert, dass man nicht mehr in der Lage ist, sinnvolle Entscheidungen selbst zu treffen.
Zweck der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen ist die weitgehende Wahrung der Selbstbestimmung, auch in Lebenssituationen, in denen ein Mensch seine Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Handeln verloren hat.
Auch machen sich viele Menschen Sorgen, am Ende ihres Lebens einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein und von einem selbst - zu Zeiten klaren Verstandes - nicht gewünschte und sinnlose lebensverlängernde Maßnahmen erdulden zu müssen, obwohl keine Aussicht auf Heilung besteht und das Leben unaufhaltsam zu Ende geht.
Wir informieren Sie gern!
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
in Lüdenscheid: +49 (0) 23 51 / 18 07 61 (Susanne Diebel)
in Plettenberg: +49 (0) 23 91 / 95 40 13 (Susanne Stahlschmidt)
Kontakte
Betreuungsverein Diakonisches Werk
für den südlichen Märkischen Kreis:
Sabine Rehbein, Tel. +49 (0) 171 / 41 09 994
Dipl.-Sozialarbeiterin
Sozialdienst Katholischer Frauen – SKF:
für Altena / Nachrodt:
Kirsten Hochrinner , Tel. +49 (0) 23 52 / 91 93 88
Dipl.-Sozialpädagogin
Märkischer Kreis - Betreuungsstelle
Altena
Britta Bechern, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 20
Balve, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade
lndra Knop, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 16
Halver, Kierspe, Meinerzhagen
Elke Kaltenborn, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 27
Hemer
Marie-Ellen Krause, Tel. +49 (0) 23 73 / 93 73 19
Herscheid, Plettenberg
Thomas Herde, Tel.: +49 (0) 23 51 / 966 51 84
Lüdenscheid
Sonja Hagedorn, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 76 (Buchstaben A - K}
Vanessa Bach-Peters, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 31 (Buchstabe L- Sb)
Nicole Paul, Tel. +49 (0) 23 51 / 96 67 (Buchstabe Sc - Z}
Menden (PLZ 58708), Hemer R - W
Beate Wirth, Tel. +49 (0) 23 73 / 93 73 24
Menden (PLZ 58710 und 58706)
Jörg Löwner, Tel. +49 (0) 23 73 / 93 73 28
Schalksmühle
Britta Bortz-Hichter, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 21
Werdohl
Petra Platt, Tel. +49 (0) 23 51 / 966 76 18
Veranstaltungen
Das Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger wird in enger Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Märkischen Kreises und mit Hilfe von fachkundigen Referentinnen und Referenten angeboten.
Unser aktuelles Fortbildungs- und Veranstaltungsprogramm finden Sie unter dem Punkt "Service". Alternativ können Sie uns gerne dazu anrufen unter der Tel. +49 (0) 23 91 / 95 40 13.
Wir würden uns freuen, Sie bei unseren Veranstaltungen begrüßen zu dürfen. Gerne stehen wir auch für Einzelgespräche, Informationen und Beratung zur Verfügung.
Zertifizierung des Betreuungsvereins
Standards für gute Arbeit schaffen
Immer mehr Menschen in Deutschland können sich nicht um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern, weil sie alt, krank oder behindert sind. Unter dem Dach der Diakonie RWL gibt es knapp 60 Betreuungsvereine, die diese Aufgabe übernehmen. Sie leisten schon seit vielen Jahren gute Arbeit, aber nachprüfbar war das bislang nicht. Jetzt hat ein Projekt erstmals Qualitätsstandards entwickelt und Zertifikate vergeben.
In der sozialen Arbeit werden sie als oft „Schreibtischtäter“ angesehen, die täglich Berge von Akten bearbeiten müssen und daher so gar nicht dem Image des Helfers entsprechen, der sofort vor Ort ist, wenn es brennt. Tatsächlich übernehmen die rechtlichen Betreuer eine besondere Tätigkeit in den Wohlfahrtsverbänden. Bei Evangelischen Betreuungsvereinen angestellt, übernehmen sie die rechtlichen Angelegenheiten für alte, kranke oder behinderte Menschen, die sich selbst nicht mehr darum kümmern können. Sie regeln ihre finanziellen Angelegenheiten und helfen beim Umgang mit Behörden, Versicherungen, Krankenkassen oder auch Vermietern. Eine Tätigkeit, die viel Schreibarbeit und Aktenstudium erfordert, sich aber darin längst nicht erschöpft.
Auszeichnungen für sieben Vereine
„Viele Mitarbeitende der Betreuungsvereine sind sehr engagiert und die Gerichte wissen das auch“, beobachtet Waltraud Nagel, Referentin bei der Diakonie RWL. „Aber wie sie es tun, ist bislang noch nie überprüft worden.“ Daher hat die Diakonie RWL vor drei Jahren ein Modellprojekt gestartet, in dem zehn Betreuungsvereine ihre tägliche Arbeit unter die Lupe genommen, nach bestimmten Kriterien überprüft und weiterentwickelt haben. Sieben der zehn Vereine - darunter Bielefeld, Lüdenscheid/Plettenberg, Minden, Saarbrücken, Wesel, Wetzlar und Wuppertal - erhielten jetzt dafür ein Zertifikat.
Übergabe der Zertifikate an Vertreter der Betreuungsvereine
„Uns ist es wichtig, dass die betreuten Menschen die rechtliche Betreuung als gute Dienstleistung wahrnehmen“, erklärt Waltraud Nagel. „Dazu gehören bestimmte Qualitätskriterien, die sowohl für die Betreuten, deren Angehörige als auch die Gerichte transparent und überprüfbar sind.“ Als Beispiel nennt Nagel regelmäßige Sprechzeiten sowie Besuche bei den betreuten Menschen, etwa im Pflegeheim. Die Kontoverwaltung müsse transparent sein. Betreute und ihre Angehörigen sollten Beschwerde einlegen können, wenn sie mit der Amtsführung des Betreuers nicht einverstanden seien, betont die Referentin.
Qualitätskriterien als „besonderes Markenzeichen“
Nagel bezeichnet diese überprüfbaren Qualitätskriterien als ein „besonderes Markenzeichen“ im Bereich der rechtlichen Betreuung, die in Deutschland für rund 1,3 Millionen Menschen geleistet wird. In den vergangenen Jahren hat es einen großen Anstieg gegeben, weil immer mehr Menschen alt und dement sind, aber auch die Zahl psychischer Erkrankungen zugenommen hat. Bei den 61 Betreuungsvereinen, die sich unter dem Dach der Diakonie RWL um diese Menschen kümmern, arbeiten rund 300 hauptamtliche Mitarbeiter. Sie betreuen nicht nur jeweils zwischen 40 und 50 Klienten, sondern begleiten auch mehrere Tausend ehrenamtliche Betreuer. „Das ist ein anspruchsvoller Job, für den die Mitarbeiter gut ausgebildet und fortgebildet werden müssen.“
Bei den Betreuungsvereinen arbeiten Sozialarbeiter mit guter Kenntnis der Rechtslage.
Bei den Evangelischen Betreuungsvereinen sind überwiegend Sozialarbeiter und Sozialpädagogen mit abgeschlossenem Studium tätig. Damit unterscheiden sie sich deutlich von den freiberuflich tätigen Betreuern, die aus allen möglichen Berufen kommen. „Unsere fachliche Ausrichtung ist ein Vorteil, denn die Menschen, die in unserer Obhut sind, mussten zum Teil schwere Schicksalsschläge verkraften.“ so der Diakoniedirektor Martin Hamburger. Hamburger definiert die Tätigkeit in den evangelischen Vereinen daher als „eine menschliche Betreuung unter juristischen Bedingungen.“
Quelle: Diakonie RWL