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Neue Geschäftsführerin voller Tatkraft
5.11.2021
PLETTENBERG + Sabine Rehbein steckt voller Tatkraft. Sie wird die neue Geschäftsführerin des Vereins für Vormundschaften und Betreuungen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg auch brauchen. „Das große Thema lautet Digitalisierung“, sagt die Lüdenscheiderin, die an die Stelle von Silvia Hoße-Wieneke getreten ist. Dazu kommen große fachliche Herausforderungen in einer Gesellschaft, in der die Menschen immer älter und hilfsbedürftiger werden. „Nicht zu vergessen ist auch ein Zuwachs an jüngeren Menschen, die an psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen leiden“, sagt Sabine Rehbein.
Neue Konzepte, zusätzliche Angebote und weitere Veränderungen – das alles hat Silvia Hoße-Wieneke bewogen, sich rund eineinhalb Jahre vor ihrem Eintritt in den Ruhestand aus der Geschäftsführung des Vereins zurückzuziehen. Als Beraterin und Referentin bei Veranstaltungen sowie als rechtliche Betreuerin bleibt sie dem Verein noch bis Ende 2022 erhalten.
Für Sabine Rehbein sind die rechtlichen Betreuungen von Menschen, die die wichtigsten Angelegenheiten ihres Lebens nicht mehr allein regeln können, eine „zutiefst diakonische Aufgabe“ und zugleich eine der „anspruchsvollsten“ auf dem weiten Feld der Sozialarbeit.
Die neue Geschäftsführerin kann bei ihrer Arbeit auf langjähriger Erfahrung aufbauen. Nach dem Studium war sie zunächst für die Betreuungsstelle des Märkischen Kreises tätig. Danach wechselte sie auf eine Leitungsstelle in eine Alten- und Pflegeinrichtung nach Hessen und leitete im benachbarten Bundesland zehn Jahre einen Betreuungsverein. Später kehrte sie nach Nordrhein-Westfalen zurück, arbeitete erneut in einer Pflegeeinrichtung und übernahm dort die Leitungsstelle im Sozialen Dienst. Für den Betreuungsverein im Kirchenkreis arbeitet sie seit 2015.
Ihre Anforderung an sich selbst und alle Mitarbeiter: „Der Mensch muss immer im Mittelpunkt stehen.“ Die persönliche Betreuung sei ein besonderes Anliegen. Die Betreuungspersonen seien persönlich als Mensch gefragt und herausgefordert, den Betreuten mit seiner eigenen Lebensgeschichte ernst zu nehmen, ihn trotz aller Beeinträchtigungen als eigenständigen Menschen wahr- und anzunehmen. Dazu komme immer das Gebot der christlichen Nächstenliebe.
Nach wie vor hat der Verein für Vormundschaften und Betreuungen mit Missverständnissen zu kämpfen, berichtet Silvia Hoße-Wieneke aus langjähriger Erfahrung. „Das Betreuungsrecht entmündigt Menschen nicht, sondern dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind“, erläutert sie.
Ein Arbeitsschwerpunkt des Betreuungsvereins liegt in der Gewinnung, Beratung und Unterstützung ehrenamtlich tätiger Betreuerinnen und Betreuer. Ihnen werden kostenlose Fortbildung und Möglichkeiten des Erfahrungsaustauschs zwischen den Betreuerinnen und Betreuern angeboten. Neue Betreuerinnen und Betreuer werden in ihre Aufgaben umfassend und kompetent eingeführt.
Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt ist die Vorsorge: Wer vorsorgt und eine Person des Vertrauens zur Regelung der eigenen Angelegenheiten bevollmächtigt, hat damit die Möglichkeit festzulegen, was mit ihm/ihr passiert, wenn er/sie selbst nicht mehr entscheiden kann. Die vollmachtgebenden und die vollmachtnehmenden Personen werden ausführlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins über ihre Rechte, Pflichten, Möglichkeiten und Grenzen informiert. Sie bekommen dort eine individuelle, auf die persönliche Situation bezogene kostenlose Beratung. ©wt