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Manchmal geht es nicht allein

22.5.2018

 

von Wolfgang Teipel

Das Thema wird gern verdrängt. Aber eigentlich weiß es jeder. Es kann schnell passieren, dass man durch Unfall, Krankheit oder Alter plötzlich in Lagen gerät, in denen man wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. „Auf diese Situationen kann sich jeder vorbereiten“, sagt Silvia Hoße-Wieneke, Geschäftsführerin des Betreuungsvereins im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg.Bei einer Veranstaltung des Agil-Seniorenbüros Attendorn informierte die Diplom-Sozialarbeiterin kürzlich über Vorsorgevollmachten und die wichtigsten Grundzüge des Betreuungsrechtes.

Die Lüdenscheider Geschäftsstelle des Betreuungsvereins mit ihren acht Mitarbeitern führt selbst zwischen 320 und 350 gesetzlicher Betreuungen. Das bedeutet Beratung, Gespräche, Haus- und Heimbesuche, Vertretung bei Rechtsgeschäften, Vertretung gegenüber Behörden, Vertretung gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Heimen oder auch Vermietern und vieles mehr.

„Vielfach übernehmen aber auch Angehörige diese gesetzliche Betreuung“, sagte Silvia Hoße-Wieneke bei der Veranstaltung im Ev. Begegnungszentrum „lebensfroh.Kirche im Laden“. Das ist nach ihren Schätzungen in 60 bis 70 Prozent aller Fälle so. Alternativ kann aber auch ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.

„Jeder kann eine solche Betreuung selbst regeln“, berichtete die Diplom-Sozialarbeiterin. Dazu müsse er einer Person, auf die er zu hundert Prozent verlassen könne, eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Dieses absolute Vertrauen sei besonders wichtig. „Schließlich muss der Betreuer den Willen und die Wünsche des zu Betreuenden zum Ausdruck bringen und umsetzen.“

Sie wies darauf hin, dass sich das Betreuungsrecht im Laufe der Jahrzehnte gewandelt habe. „Mir läuft es immer kalt den Rücken herunter, wenn ich höre: Er wurde unter Vormundschaft gestellt.“

Das Betreuungsrecht entmündige die Menschen nicht, sondern diene dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen seien.

Ihr dringender Appell an die interessierten Besucher: „Denken Sie daran, dass ihr Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch handlungsberechtigt  ist. Ohne eine Vorsorgevollmacht für ihn oder sie oder auch Ihre Kinder geht das nicht.“ Fehlt eine solche Vollmacht, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Es prüft die Angelegenheit und bestellt dann einen rechtlichen Betreuer.

Ganz wichtig sei es auch, mit dem Berechtigten zu sprechen und ihm klar zu machen, was im Fall der Fälle zu tun sei. „Ziehen Sie die Person in ihr volles Vertrauen. Sie übernimmt nämlich eine sehr große Verantwortung.“

Vordrucke für Vorsorgevollmachten können beispielsweise von der Homepage des NRW-Justizministeriums unter www.justiz.nrw.de heruntergeladen werden. Sie sind aber auch beim Betreuungsverein erhältlich.

Kontakt: in Lüdenscheid:
Heedfelder Str. 22 (Lutherhaus)
58509 Lüdenscheid
Tel. 02351/9074-0
Fax: 02351/9074-54

in Plettenberg:
Bahnhofstr. 25 – 27 (Paul-Gerhardt-Haus)
58840 Plettenberg
Tel. 02391/9540-0
Fax: 02391/51314

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