www.diakonie-luedenscheid-plettenberg.de ist Teil des Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
> hier gehts zur Website des Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
Artikel Archiv
Verein für Betreuungen und Vormundschaften: Ab sofort wieder kostenlose persönliche Beratungen
15.9.2022
Der Verein für Vormundschaften und Betreuungen e. V. im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg bietet ab sofort wieder kostenlose Beratungen an. In einer Mitteilung des Vereins heißt es dazu:
„Durch die Corona-Pandemie ist uns allen bewusst geworden, dass Gesundheit nicht selbstverständlich ist. Was passiert, wenn wir uns nicht mehr selbst um die wichtigen Dinge des Lebens kümmern können? Eine Vorsorgevollmacht hilft.
Dass ein selbstbestimmtes Leben nicht selbstverständlich ist, daran denken wir in guten Zeiten selten. Plötzlich kommt es zu einem Unfall oder wir bekommen eine schwere Erkrankung und können auf einmal die wichtigen Dinge des Alltags nicht mehr selbst in die Hand nehmen, können uns vielleicht weder äußern, noch unterschreiben, oder müssen behandelt oder operiert werden. Manch einer denkt, dass dann automatisch die nächsten Angehörigen oder der Ehepartner die notwendigen Unterschriften leisten können und alle Befugnisse haben. Das ist aber ein Irrtum. In solch einem Fall muss durch das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Eine solche Bestellung kann man allerdings vermeiden, indem man in gesunden Tagen einem Menschen seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt. In einer Vorsorgevollmacht kann man bestimmen, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wer einen zum Beispiel gegenüber Behörden vertreten, über das Aufenthaltsrecht entscheiden kann oder die Vermögensverwaltung übernimmt.
Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte auch die Möglichkeit, in medizinischen Fragen Entscheidungen zu treffen. In der Vollmacht wird nicht geregelt, nach welchen Kriterien der Bevollmächtigte Entscheidungen zu treffen hat. Wer hier klare Vorstellungen hat, welche medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, sollte auch eine Patientenverfügung machen. Dadurch wird sichergestellt, dass der eigene Wille, auch wenn man ihn selbst nicht mehr äußern kann, umgesetzt wird.
Eine Betreuungsverfügung regelt schließlich, wer im Fall einer eingetretenen Betreuungsbedürftigkeit durch das Gericht zum Betreuer bestellt wird.
Neben den telefonischen Beratungen können ab sofort auch wieder persönliche Termine zum Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in den Geschäftsstellen des Betreuungsvereins in Lüdenscheid und Plettenberg stattfinden.
Die Beratungstermine sind kostenfrei und können im Haus der Evangelischen Kirche in der Hohfuhrstraße 34 in Lüdenscheid bei Heike Murowski unter der Telefonnummer 02351 180762 und im Paul-Gerhardt-Haus in der Bahnhofstr. 25 – 27 in Plettenberg bei Silvia Hoße-Wieneke unter der Telefonnummer 02391 954016 vereinbart werden.