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Persönliche Beratung wieder möglich
5.8.2021
Neben den telefonischen Beratungen können ab sofort auch wieder persönliche Termine zum Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in den Geschäftsstellen des Betreuungsvereins in Lüdenscheid und Plettenberg stattfinden.
Um was geht es bei der Vorsorgevollmacht? Stellen Sie sich vor, Sie werden aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert und können sich weder äußern, noch unterschreiben. Sie müssen behandelt oder operiert werden. Sie selbst können aber keine Entscheidungen mehr treffen. Was dann?
Manch einer denkt, dass dann automatisch die nächsten Angehörigen oder der Ehepartner die notwendigen Unterschriften leisten können. Das ist aber ein Irrtum. In solch einem Fall muss durch das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Eine solche Bestellung kann man allerdings vermeiden, indem man in gesunden Tagen einem Menschen seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt.
Eine Betreuungsverfügung regelt schließlich, wer im Fall einer eingetretenen Betreuungsbedürftigkeit durch das Gericht zum Betreuer bestellt wird.
In der Patientenverfügung kann man vorsorglich für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass der eigene Wille, auch wenn man ihn selbst nicht mehr äußern kann, umgesetzt wird.
Beratungstermine können im Haus der Evangelischen Kirche in der Hohfuhrstr. 34 in Lüdenscheid bei Frau Heike Murowski unter der Telefonnummer 02351 180762 und im Paul-Gerhardt-Haus in der Bahnhofstr. 25 – 27 in Plettenberg bei Frau Silvia Hoße-Wieneke unter der Telefonnummer 02391 954016 vereinbart werden.