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Migranten lernen wichtige Einrichtungen kennen
26.6.2019
Plettenberg. Im Integrationskurs in der Flüchtlingsunterkunft an der Ohler Straße erarbeiten sich rund 20 Frauen und Männer aus dem Irak, aus Syrien und anderen Herkunftsländern mit Sprachlehrer Georgios Trentsios gerade die Grundlagen der deutschen Sprache. Das Kursangebot geht aber noch weiter. Das Diakonische Werk und die Evangelische Erwachsenenbildung Westfalen wollen Migranten den Neubeginn erleichtern. Und so lernen sie auch wichtige Einrichtungen in Plettenberg kennen.
Der Besuch in der Stadtbücherei war nicht nur für die Kursteilnehmer aufschlussreich. Auch Gudula Mueller-Töwe hat hier Medien entdeckt, die gut im Sprachunterricht eingesetzt werden können. Gudula Mueller-Töwe ist Mitarbeiterin des Diakonischen Werkes. Sie ist Schulsozialarbeiterin und Koordinatorin der Sprachkurse.
Am Mittwoch, 19. Juni, war der Integrationskurs Gast im Plettenberger Rathaus. Hier erfuhren die Teilnehmer unter anderem, wo sie Kopien von Zeugnissen und anderen wichtigen Dokumenten beglaubigen lassen können, wo sie Krankenscheine erhalten und was sie tun müssen, wenn sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sprechen möchten.
Dietmar Twer, Sachgebietsleiter Asyl und Integration, appellierte an die Besucher: „Sprache ist das A und O. Wer die deutsche Sprache nicht lernt, hat keine Chance eine Arbeit zu finden. Außerdem wird er sich immer im kleinen Kreis seiner Landsleute bewegen.“ Auch Gleichstellungsbeauftragte Mareike Masuch stellt sich und ihr Aufgabengebiet vor. Zugleich verteilte sie Flyer mit Kontaktadressen, an die sich Frauen wenden können, wenn sie Opfer von Gewalt werden.
„Mit diesen Besuchen betreten wir Neuland“, sagte Sozialarbeiter Hans-Dieter Winter. Er ist im Rathaus für die Flüchtlingsbetreuung zuständig. Weitere Besuche, darunter Abstecher zur Rettungswache und zur Polizei sind geplant.
Sprache und Wertevermittlung, das sind die zentralen Anliegen des 150 Unterrichtsstunden umfassenden Kurses, an dem die 20 Frauen und Männer freiwillig teilnehmen. Sie alle besitzen noch keinen Aufenthaltstitel und werden daher zu den verpflichtenden Kursen, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, nicht zugelassen.
Der Kurs endet mit einer Prüfung am 10. Juli. Wer sie besteht, erhält die Chance ab September an einem weiterführenden Kurs teilzunehmen.